* Nur für Aale im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer). In übrigen Gewässern gilt für Aale in NRW keine Schonzeit.
** Seit 13 November 2014 gilt für die Äsche in NRW in den von der Oberen Fischereibehörde definierten Gewässerabschnitten ganzjährige Schonzeit.