Angelrecht

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Nordrhein-Westfalen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

 

* Nur für Aale im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer). In übrigen Gewässern gilt für Aale in NRW keine Schonzeit.

** Seit 13 November 2014 gilt für die Äsche in NRW in den von der Oberen Fischereibehörde definierten Gewässerabschnitten ganzjährige Schonzeit.

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